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REACH Verordnung
Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste durch die ECHA

 

Die EU-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung Chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) dient der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und der Umwelt. Neben den Registrierungspflichten für chemische Stoffe sieht sie auch Informationspflichten über besonders besorgniserregende Stoffe in den Erzeugnissen vor.

 

Die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) in Helsinki hat am 13. Januar 2010 eine neue erweiterte Zulassungskandidatenliste veröffentlicht. Diese Kandidatenliste wurde um 14 besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - substances of very high concern) erweitert, so dass nun insgesamt 29 Stoffe dort verzeichnet sind. Nach wie vor besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Abnehmer, wenn mehr als 0,1 Massenprozent dieser Stoffe in den Erzeugnissen enthalten sind.

 

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass nach der Erweiterung dieser Kandidatenliste, die von uns als Lieferant bzw. Importeur vertriebenen Zubereitungen auch weiterhin von der Registrierungspflicht ausgenommen sind.

 

Wir versichern, dass wir in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten die Inhaltsstoffe ständig kontrollieren und bei Überschreiten der Grenzwerte entsprechende Schritte einleiten werden.

 

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